Aktuelle Maßnahmen nach Inzidenzwert für den Amateursport:
Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7‑Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7‑Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7‑Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.